Wie die Aufarbeitung abläuft

  

Die Kommission geht zentralen Fragen der Aufarbeitung nach

  

  • Wie viele Fälle sexualisierter Gewalt hat es in den beteiligten Evangelischen Kirchen und der Diakonie gegeben?
  • Welche Fälle waren bisher nicht bekannt? Welche Fälle sind bisher noch nicht erfasst?
  • Warum haben Führungskräfte, Mitarbeitende und das soziale Umfeld Taten nicht erkannt?
  • Wie haben Verantwortliche auf Hinweise reagiert?
  • Wer wusste davon – und warum hat niemand das Schweigen gebrochen?
  

  • Welche Strukturen in Evangelischer Kirche und Diakonie begünstigen sexualisierte Gewalt?
  • Warum haben Verantwortliche Menschen nicht ausreichend geschützt?
  • Wie sind sie mit Betroffenen umgegangen?
  • Welche strukturellen Änderungen müssen Leitungen und Träger umsetzen?
  

  • Wie können Betroffene ihre Erfahrungen einbringen?
  • Welche Unterstützung brauchen Betroffene heute?
  

  • Wie machen Evangelische Kirche, Diakonie und Öffentlichkeit das Leid der Betroffenen sowie die Folgen sichtbar?
  • Wie kann ein respektvolles und angemessenes Erinnern gestaltet werden?
  

  • Wie kann aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt werden?
  • Welche Maßnahmen setzt die Evangelische Kirche und Diakonie in ihren Einrichtungen ein, um Kinder, Jugendliche und Schutzbedürftige sowie alle Menschen besser zu schützen?
  • Welche Standards müssen Leitung und Mitarbeitende verbindlich umsetzen?
  • Welche Schulungen und fachlichen Qualifizierungen zur Prävention, Intervention und traumasensiblen Haltung sind erforderlich?
  • Wie können Leitungen und Träger die Aufarbeitung vor Ort besser voranbringen?
  

Ziel der URAK ist eine transparente und verantwortungsvolle Aufarbeitung