Arbeitsweise der Kommission
Alle Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen arbeiten auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung vom 13.12.2023
Mehr Informationen auf Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommissionen (URAKs) – EKD
Die Kommission wird von einer Geschäftsstelle unterstützt.
Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle:
Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle:
- Unterstützen die Kommission umfassend in allen organisatorischen Belangen
- Recherchieren, strukturieren und bereiten relevante Informationen auf
- arbeiten der Kommission fachlich zu
Die Verantwortung für Entscheidungen liegt jedoch immer bei der Kommission selbst. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle haben kein Stimmrecht.
Mehrmals pro Jahr
Die URAK Südwest trifft sich regelmäßig mehrmals im Jahr zu geplanten Sitzungsterminen.
Auswertung und Analyse
Vorliegende Informationen, Hinweise und Dokumente werden sorgfältig geprüft, ausgewertet und gemeinsam eingeordnet.
Beratung und Beschlüsse
Die Kommissionsmitglieder beraten über aktuelle Fragestellungen, priorisieren Aufgaben und treffen notwendige Beschlüsse für das weitere Vorgehen.
Planung der nächsten Schritte
Auf Grundlage der Beratungsergebnisse werden konkrete Arbeitsaufträge, Zeitpläne und nächste Schritte festgelegt.
Austausch mit der Betroffenenvertretung der URAK Südwest
Die URAK Südwest trifft sich 1x jährlich mit der Betroffenenvertretung der URAK Südwest zum ausführlichen Austausch.
Austausch mit anderen URAKs
Die Kommission steht im regelmäßigen Dialog mit den anderen unabhängigen Kommissionen in Deutschland über die Vernetzung der Vorsitzenden.
Die Kommission berichtet regelmäßig an:
- die beiden Ev. Landeskirchen und Diakonischen Werke im Verbund Südwest
- das jährlich stattfindende regionale Forum für Betroffenen
- an das Beteiligungsforum von EKD und Diakonie Deutschland sowie die/den Unabhängige:n Bundesbeauftragte:n gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Ebenso berichtet die URAK anlassbezogen an die Öffentlichkeit.
Alle Mitglieder der URAK sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Das bedeutet unter anderem:
Das bedeutet unter anderem:
- keine Weitergabe von personenbezogenen Daten,
- keine Weitergabe von Informationen über Fälle,
- keine Weitergabe von Inhalten aus Gesprächen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Nutzung in der Aufarbeitung freigegeben wurden,
- sorgfältiger und sicherer Umgang mit Dokumenten und digitalen Daten.
Alle Angaben werden nur im Rahmen des Auftrags der URAK genutzt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen geschützt.
